21.08.2019, 19:29
Ja, das ist möglich. Als Anschaffungskosten für den investitionsbedingten GFB gilt allerdings nur der nach der Übertragung verbleibende Betrag (EStR Rz 3868).
Viele Grüße
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Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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