02.08.2023, 15:47
Ja, das kann so hinkommen, weil das Wiedereingliederungsgeld als ÖGK-Leistung eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst, die aber nicht über den Arbeitgeber läuft (anders als zB bei der Altersteilzeit), sondern über den Versicherungsträger selber.