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Wiedereingliederungsteilzeit/Mehrfachversicherung
#2
Ja, das kann so hinkommen, weil das Wiedereingliederungsgeld als ÖGK-Leistung eine Teilpflichtversicherung in der Pensionsversicherung auslöst, die aber nicht über den Arbeitgeber läuft (anders als zB bei der Altersteilzeit), sondern über den Versicherungsträger selber.
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RE: Wiedereingliederungsteilzeit/Mehrfachversicherung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 02.08.2023, 15:47

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