22.08.2019, 22:30
Versendet ein deutscher Lieferant Ware aus einem österreichischen Auslieferungslager (eigenes oder fremdes) an einen österreichischen Kunden, ist die USt mit 20% grundsätzlich zu Recht ausgewiesen und bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen als Vorsteuer abzugsfähig.
Achtung: Handelt es sich bei dem Auslieferungslager um keine eigene Betriebsstätte des deutschen Lieferanten, kommt es für solche in Österreich steuerpflichtigen Umsätze zur Haftung von Ö nach § 27 Abs 4 UStG. Das wäre etwa idR der Fall, wenn die Waren bei einer ö Spedition eingelagert werden.
Ob der deutsche Lieferant eine österreichische UID besitzt und/oder diese auf der Rechnung anführt, ist - entgegen weit verbreiteter Meinung - nachrangig.
Ein ausländischer Unternehmer wird durch Besitz einer ö UID nicht zum inländischen Unternehmer. Ebenso wenig ist eine ö UID weder ein Beweis für eine inländische Betriebsstätte oder gar eine feste Niederlassung noch dafür, dass die Ware von Ö aus versandt wurde (vgl. Amazon-Rechnungen, Ware kommt aus Deutschland, trotzdem verwendet Amazon seine ö UID).
Möglicherweise handelt es sich aber auch um ein Reihengeschäft, z.B. mit Fakturenkette D1 -> D2 -> Ö. In diesem Fall wäre eine ö USt zu Recht ausgewiesen, wenn der Transport von D1 oder D2 ("unmittelbar" an Ö) veranlasst wurde.
Achtung: Handelt es sich bei dem Auslieferungslager um keine eigene Betriebsstätte des deutschen Lieferanten, kommt es für solche in Österreich steuerpflichtigen Umsätze zur Haftung von Ö nach § 27 Abs 4 UStG. Das wäre etwa idR der Fall, wenn die Waren bei einer ö Spedition eingelagert werden.
Ob der deutsche Lieferant eine österreichische UID besitzt und/oder diese auf der Rechnung anführt, ist - entgegen weit verbreiteter Meinung - nachrangig.
Ein ausländischer Unternehmer wird durch Besitz einer ö UID nicht zum inländischen Unternehmer. Ebenso wenig ist eine ö UID weder ein Beweis für eine inländische Betriebsstätte oder gar eine feste Niederlassung noch dafür, dass die Ware von Ö aus versandt wurde (vgl. Amazon-Rechnungen, Ware kommt aus Deutschland, trotzdem verwendet Amazon seine ö UID).
Möglicherweise handelt es sich aber auch um ein Reihengeschäft, z.B. mit Fakturenkette D1 -> D2 -> Ö. In diesem Fall wäre eine ö USt zu Recht ausgewiesen, wenn der Transport von D1 oder D2 ("unmittelbar" an Ö) veranlasst wurde.