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Zuerst heimlich beschimpft und dann verklagt wegen Einsichtnahme in E-Mail-Account – kein Schadenersatz
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Zuerst heimlich beschimpft und dann verklagt wegen Einsichtnahme in E-Mail-Account – kein Schadenersatz

OGH vom 28.06.2023, 6 ObA 1/22y

§ 1328a ABGB

So entschied der OGH:

1. Dass der handelsrechtliche GmbH-Geschäftsführer nach dem Ausscheiden einer seiner Assistentinnen in deren e-mail-Konto zur Aufrechterhaltung des Unternehmensbetriebs Einsicht, weil darin Kunden- und Vertragspartnerkommunikation enthalten war und dies deshalb notwendig war, war nicht zu beanstanden.

2. Dabei fand er dann aber einen E-Mail-Verkehr mit der anderen Assistentin, in dem sich diese abwertend über das Unternehmen äußerte („Idiotenhaufen“), was er seiner Ehepartnerin, die für das Personal zuständig war, mitteilte (und sonst niemandem).

3. In Anbetracht des Umstandes, dass nur die Ehepartnerin von diesem „privaten E-Mail-Verkehr“ erfahren hatte, war die Forderung eines immateriellen Schadenersatzes durch beide (nun ehemalige) Assistentinnen nicht gerechtfertigt. So wurden sie ja auch nicht öffentlich bloßgestellt und insgesamt war die Einsichtnahme in diesen privaten Chatverlauf nicht so, dass dadurch eine Erheblichkeitsschwelle überschritten worden wäre.
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Zuerst heimlich beschimpft und dann verklagt wegen Einsichtnahme in E-Mail-Account – kein Schadenersatz - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.08.2023, 17:20

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