23.08.2023, 20:15
Guten Tag,
ich hätte auch eine Frage dazu. Leider wurde meine Energiekostenpauschale abgelehnt, mit der Begründung, dass "Der im Antrag angegebene Umsatzbereich entspricht nicht den Zahlen aus der Umsatzsteuervoranmeldung beziehungsweise einer bescheidmäßigen unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzung." Das Problem ist, dass ich nur geringe umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Jahr 2022 und den Großteil (über 10.000 EUR) nicht steuerbare Umsätze erwirtschaftet habe. Ist es wirklich so, dass aufgrund des Vorliegens von fast nur nicht steuerbaren Umsätzen, kein Anrecht auf den Zuschuss zur Energiekostenpauschale besteht? Vielen lieben Dank!
ich hätte auch eine Frage dazu. Leider wurde meine Energiekostenpauschale abgelehnt, mit der Begründung, dass "Der im Antrag angegebene Umsatzbereich entspricht nicht den Zahlen aus der Umsatzsteuervoranmeldung beziehungsweise einer bescheidmäßigen unterjährigen Umsatzsteuerfestsetzung." Das Problem ist, dass ich nur geringe umsatzsteuerpflichtige Umsätze im Jahr 2022 und den Großteil (über 10.000 EUR) nicht steuerbare Umsätze erwirtschaftet habe. Ist es wirklich so, dass aufgrund des Vorliegens von fast nur nicht steuerbaren Umsätzen, kein Anrecht auf den Zuschuss zur Energiekostenpauschale besteht? Vielen lieben Dank!