25.08.2023, 08:14
Ich schließe mich der Diskussion mit einem Problem an:
Es geht um den Punkt der FAQ:
"Ich arbeite von zu Hause und habe die Strompreisbremse erhalten. Stellt dies ein Problem für meinen Antrag auf Energiekostenpauschale dar?
Die Richtlinie schließt jene Förderung für Stromkosten aus, für welche nach dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) eine Förderung gewährt wurde."
Das betrifft meiner Meinung nach alle kleinen Unternehmer, die zuhause ihr Büro haben, egal ob sie nun als Handwerker die Tätigkeit außerhaus durchführen oder daheim im Büro arbeiten. Da die Strompreisbremse ja automatisch für alle natürlichen Personen zur Anwendung kommt, würden diese nun alle um die Pauschale umfallen? Es gibt ja auch keinen Förderzeitraum bis Ende November 2022.
Es geht um den Punkt der FAQ:
"Ich arbeite von zu Hause und habe die Strompreisbremse erhalten. Stellt dies ein Problem für meinen Antrag auf Energiekostenpauschale dar?
Die Richtlinie schließt jene Förderung für Stromkosten aus, für welche nach dem Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022) eine Förderung gewährt wurde."
Das betrifft meiner Meinung nach alle kleinen Unternehmer, die zuhause ihr Büro haben, egal ob sie nun als Handwerker die Tätigkeit außerhaus durchführen oder daheim im Büro arbeiten. Da die Strompreisbremse ja automatisch für alle natürlichen Personen zur Anwendung kommt, würden diese nun alle um die Pauschale umfallen? Es gibt ja auch keinen Förderzeitraum bis Ende November 2022.