31.08.2023, 08:01
Richtig - Es besteht keine Vertretungspflicht durch einen StB oder RA.
Grundsätzlich sollten Sie als Vertrauensperson mitkommen dürfen, aber eben keinesfalls als Bilanzbuchhalterin. Am Besten vorab mit dem zuständigen Einzelrichter telefonisch abklären.
Grundsätzlich sollten Sie als Vertrauensperson mitkommen dürfen, aber eben keinesfalls als Bilanzbuchhalterin. Am Besten vorab mit dem zuständigen Einzelrichter telefonisch abklären.