31.08.2023, 09:04
Wenn das Klimaticket vom Dienstgeber abgabenfrei zur Verfügung gestellt wird oder das vom Lehrling angeschaffte Klimaticket vom Arbeitgeber abgabenfrei ersetzt wird (die Betonung liegt hier stets auf "abgabenfrei"), dann bedeutet dies, dass die Pendlerpauschale um den auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Teil gekürzt werden muss. Der Pendlereuro bleibt ungekürzt.