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Mileage report - Fahrtenbuch auf Excel
#2
Ob eine bestimmte Variante der technischen Erfassung von "Reise- bzw. Fortbewegungsdaten" von der Finanzverwaltung als ausreichende Aufzeichnung anerkannt ist oder nicht, muss man im Zweifel direkt bei der Finanzverwaltung anfragen (§ 90 EStG 1988).

Grundsätzlich gilt aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, dass das Erfassen derartiger Daten in einem Tabellenkalkulationsprogramm als einiger Nachweis problematisch sein kann.

Wenn aber das Tabellenkalkulationsprogramm nur dazu dient, um die aufgezeichneten (erfassten) Daten (die über ein GPS-System eingelesen und vom Anwender allenfalls in Bezug auf den "Zweck der Reise" ergänzt werden) sortiert und lesefreundlich dargestellt werden, ohne dass man die Möglichkeit zur nachträglichen Veränderung dieser Daten hat (solche Programme gibt es, ob das hier angefragte Programm diese Voraussetzungen erfüllt, entzieht sich meiner Kenntnis und müsste man im Detail überprüfen), damit nicht gegen fundamentale Regeln der BAO verstoßen wird, dann ist dies unproblematisch und wird auch von der Finanzverwaltung anerkannt.

Excel ist also nicht ausgeschlossen, aber auch nicht ganz ungefährlich.
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RE: Mileage report - Fahrtenbuch auf Excel - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 04.09.2023, 09:29

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