26.11.2018, 19:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.11.2018, 19:22 von Hendrich Günter.)
Ich bin mir unsicher bezüglich der Berechnung der WR für einen Dienstnehmer, der 2018 wie folgt beschäftigt war:
1.1. - 31.5.2018 geringfügig beschäftigt
ab 1.6.2018 unbefristet Normalarbeitszeit
Steht diesem DN nun das volle Novembergehalt als WR zu, oder gibt es die Möglichkeit einer Aliquotierung, wie bei ein- oder austretenden DN, oder Lehrling wird zum Angestellten
Der DN hat mit der Mai-Abrechnung bereits die SZ (UZ+WR) für 5 Monate aliquot erhalten
Danke im Voraus mit freundlichen Grüßen
Autor: Maria Moritz am 23.11.2018 12:39:59
Der Handel hat Arbeiter-KV und Angestellten-KV.
Welcher KV ist in Ihrem Fall denn gemeint?
Wilhelm Kurzböck wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at
1.1. - 31.5.2018 geringfügig beschäftigt
ab 1.6.2018 unbefristet Normalarbeitszeit
Steht diesem DN nun das volle Novembergehalt als WR zu, oder gibt es die Möglichkeit einer Aliquotierung, wie bei ein- oder austretenden DN, oder Lehrling wird zum Angestellten
Der DN hat mit der Mai-Abrechnung bereits die SZ (UZ+WR) für 5 Monate aliquot erhalten
Danke im Voraus mit freundlichen Grüßen
Autor: Maria Moritz am 23.11.2018 12:39:59
Der Handel hat Arbeiter-KV und Angestellten-KV.
Welcher KV ist in Ihrem Fall denn gemeint?
Wilhelm Kurzböck wilhelm.kurzboeck@wikutraining.at
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB