27.08.2019, 22:32
Sehr geehrte Frau Erika,
Sie haben eine deutsche Quelle recherchiert. Für Österreich gilt:
Abschreibungsbeginn nach EStG im Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Abschreibungsbeginn nach UGB genau genommen bei Betriebsbereitschaft (Beginn des Wertverlustes), auch wenn die tatsächliche Inbetriebnahme später erfolgt.
In der Praxis wird der Abschreibungsbeginn nach UGB und EStG aber meist ident angenommen. Bei exakter Vorgehensweise ist eine MWR erforderlich.
Viele Grüße
Sie haben eine deutsche Quelle recherchiert. Für Österreich gilt:
Abschreibungsbeginn nach EStG im Zeitpunkt der Inbetriebnahme.
Abschreibungsbeginn nach UGB genau genommen bei Betriebsbereitschaft (Beginn des Wertverlustes), auch wenn die tatsächliche Inbetriebnahme später erfolgt.
In der Praxis wird der Abschreibungsbeginn nach UGB und EStG aber meist ident angenommen. Bei exakter Vorgehensweise ist eine MWR erforderlich.
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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