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Alles zur Kurzarbeit ab 1.10.2023
#1
Die WKO hat soeben alle wesentlichen Dokumente und Informationen zur ab 1.10.2023 gültigen neuen Kurzarbeit freigeschalten.

Zu den Informationen, dem ausführlichen FAQ der WKO und den Vorlagen geht es hier:

https://www.wko.at/service/kurzarbeit.html


In der Ausgabe Nr. 16/2023 der WIKU Personal aktuell werde ich dazu auch einen Kompaktartikel mit einem LV-Berechnungsbeispiel bringen. Dieser Artikel wird auch Teil meiner Schulungsunterlagen im Rahmen des WIKU-Live-Webinars "Jour fixe Personalverrechnung für dahoam" sein (Termine 22.9.2023 sowie 26.9.2023).

Zudem plane ich auch ein umfassendes Kurzarbeitskompendium, welches wohl im Laufe des Monats Oktober 2023 bei uns erworben werden kann.

Das "Spannende" an dieser Kurzarbeit ist (manche würden wohl von "haarsträubend" sprechen),

1. dass es für die Kurzarbeit ein verhältnismäßig kleines Budget gibt und

2. dass wohl auch die Glücksspiellizenz eine Rolle spielen wird, ob man unter den "Auserwählten" des Landes ist oder nicht.

Man kontaktiert das AMS, dass man Kurzarbeit möchte, bucht dort ein Beratungsgespräch, in welchem "Alternativen" erörtert werden und die "wirtschaftliche Notwendigkeit" sehr genau unter die Lupe genommen wird (daher bitte auch die von den Sozialpartnern entwickelte Vorlage dafür heranziehen), stellt dann - wenn bis dahin alles glatt geht - den (umfangreichen) Antrag auf Kurzarbeitsbeihilfe, erhält dann eine vorläufige (und insoweit unverbindliche) Zusage, weil die endgültige Zusage dann frühestens Mitte Dezember 2023 (!) erteilt werden wird und auch nur dann, wenn man etwas vom Budgetkuchen noch erhascht hat.

Nachdem also niemand sagen kann, ob viele Unternehmen in Kurzarbeit gehen werden oder nicht, läuft alles auf ein "Wer als Erster kommt, mahlt zuerst" hinaus. Da kann man auch - obwohl man alles richtig gemacht hat - leer ausgehen.

Das klingt definitiv alles nicht sehr gut.
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Alles zur Kurzarbeit ab 1.10.2023 - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 12.09.2023, 17:04

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