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Gebäude Abgrenzung Betriebsvermögen - Privatvermögen
#2
Sehr geehrter Robert,

die 80/20-Regel hat u.a. dahingehend Auswirkungen, dass nur bei Vorliegen eines betrieblichen Wirtschaftsgutes (>20%) Investitionsbegünstigungen geltend gemacht werden können. Andererseits bestehen die angesprochenen Auswirkungen bei Entnahmen, d.h. im Bereich der ImmoESt.

Ob die Garage als gesondertes Gebäude gilt, ist nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen (EStR Rz 564). Und ja, es kann diesbezüglich natürlich zu Diskussionen mit dem FA kommen.

Beim Vorsteuerabzug ist zu beachten, dass die 10%-Grenze bei Gebäuden grundsätzlich nicht gilt (UStR Rz 1919a).

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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RE: Gebäude Abgrenzung Betriebsvermögen - Privatvermögen - von Steuerexperte - 28.08.2019, 08:58

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