Vielen Dank für die Antwort.
Nach Rücksprache mit der WKO unterliegen Bilanzbuchhalter bei der Namenswahl der Gewerbeordnung (im BibuG ist dazu nichts geregelt).
Es gibt die Möglichkeit einen Firmenwortlaut bei der WKO überprüfen zu lassen. Das habe ich nun in Anspruch genommen und warte auf die Antwort.
Nach Rücksprache mit der WKO unterliegen Bilanzbuchhalter bei der Namenswahl der Gewerbeordnung (im BibuG ist dazu nichts geregelt).
Es gibt die Möglichkeit einen Firmenwortlaut bei der WKO überprüfen zu lassen. Das habe ich nun in Anspruch genommen und warte auf die Antwort.