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Lohnpfändung Aufschiebung Exekution
#1
Sehr geehrte Forumteilnehmer/ Herr Kurzböck!
Lohnpfändung:
16.6.2023 Ein DN hat eine Verpfändungsanzeige von seiner Bank für den Lohn vorgelegt. d.h. 1.Rang

12.7.2023 Dann kam eine Exekutionsbewilligung von einer Firma A , mit der hat er eine Ratenvereinbarung abgeschlossen. 2. Rang
10.8.2023 vom Gericht kam eine Innehaltung der Exekution der Firma A
28.8.2023 Vom Anwalt der Firma A kam ein Schreiben, wo darauf hingewiesen wird, falls es zu weiteren Exekutionen kommen sollte,
dass der Anwalt verständigt werden muss, damit sein Rang bleibt.
TEXT des Anwalts:
Sollten weitere Gläubiger die Gehaltsabzüge von .... pfänden, tritt die Einstellungsermächtigung mit sofortiger Wirkung außer Kraft und sind die pfändbaren Bezugsteile ausschließlich zu meinen Handen zu überweisen. Diesfalls darf ich Sie um sofortige Kontaktauf-nahme bitten, da die (vorläufige) Einstellungsermächtigung den ersten Pfandrang meiner Mandantin unbeschadet lässt.
30.8.2023 kam ein Schreiben vom Gericht, dass die Exekution der Firma A aufgeschoben ist.
18.9.2023 kammen 2 Exkutionen von Firma B herein.

Meine Frage dazu:
Ich glaube der Rang der Firma A bleibt ja auf den 2. Rang stehen.

1. Muss ich totzdem dem Anwalt der Firma A Bescheid geben, dass 2 Exekutionen gekommen sind oder muss ich das nicht mehr,
da die Exekution aufgeschoben ist.

2. Bin  ich richtig, erst wenn das Gericht die Exekution  Firma A wieder aufleben lässt, dann darf ich exekutieren und davor alle anderen ?

Diese Situation hatte ich noch nicht und möchte auch keine Fehler hier machen.

Vielen Dank im Voraus für die Unterstützung
Christa
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Lohnpfändung Aufschiebung Exekution - von chr2 - 18.09.2023, 17:42

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