20.09.2023, 16:15
Durch die Prüfungshandlungen wurde der Lauf der Verjährungsfristen nach der VwGH-Judikatur jedenfalls unterbrochen.
Es ist zwar unangenehm, aber ich vermute, dass man hier wohl nicht erfolgreich Verjährung wird einwenden können.
Es ist zwar unangenehm, aber ich vermute, dass man hier wohl nicht erfolgreich Verjährung wird einwenden können.