29.08.2019, 18:28
Offensichtlich handelt es sich um ein Reihengeschäft.
Hat der chinesische Unternehmer den Transport veranlasst, ist seine die bewegte und die anschließende (des Italieners) die ruhende Lieferung.
Letztere ist steuerpflichtig in Ö (die EUSt-Bagatellgrenze ist hier nicht anwendbar), d.h. Rechnung mit öUSt und Haftung des Käufers (wenn Unternehmer) gem. § 27 Abs 4 UStG.
Hat der chinesische Unternehmer den Transport veranlasst, ist seine die bewegte und die anschließende (des Italieners) die ruhende Lieferung.
Letztere ist steuerpflichtig in Ö (die EUSt-Bagatellgrenze ist hier nicht anwendbar), d.h. Rechnung mit öUSt und Haftung des Käufers (wenn Unternehmer) gem. § 27 Abs 4 UStG.