03.10.2023, 08:30
Im Normalfall ist das ein Thema, das der Kollektivvertrag regelt.
Mit einem knappen Auszug aus dem KV-Text habe ich immer ein wenig Bauchweh, darüber dann eine Rückmeldung zu geben.
Aber rein nach dem Text erfolgt als Folge einer Dienstnehmerkündigung (egal, wie die Motivlage dahinter steht) eine anteilige Rückverrechnung.
Man darf hier also rückverrechnen, man muss aber nicht unbedingt. Genauso würde ich es dem Dienstgeber berichten, der dann entscheiden darf.
Mit einem knappen Auszug aus dem KV-Text habe ich immer ein wenig Bauchweh, darüber dann eine Rückmeldung zu geben.
Aber rein nach dem Text erfolgt als Folge einer Dienstnehmerkündigung (egal, wie die Motivlage dahinter steht) eine anteilige Rückverrechnung.
Man darf hier also rückverrechnen, man muss aber nicht unbedingt. Genauso würde ich es dem Dienstgeber berichten, der dann entscheiden darf.