06.10.2023, 16:24
Die Vergütung erfolgt lt. Info des BMF nicht beim Unternehmer, sondern beim FA Großbetriebe, wo diese mit einem eigenen Formular beantragt werden muss. Die Antragstellung erfolgt für Diplomaten im Wege der Vertretungsbehörde. Der Kauf eines Kfz sowie Mietenzahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Diesfalls ist keine Vergütung möglich.
siehe HP BMF: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fue...utsch.html
siehe HP BMF: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fue...utsch.html