06.10.2023, 23:01
Sie liegen völlig richtig, die Vergütung hat nach dem dafür vorgesehenen Verfahren laut BMF-Website zu erfolgen. Das Hotel muss keine Zahlung an den Diplomaten leisten.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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