09.10.2023, 20:37
Ich halte eine Rechnungsberichtigung (wie etwa bei der nachträglichen Mitteilung einer UID) für zulässig. Restlos gesichert ist das aber selbstverständlich nicht.
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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