Hallo liebe Silvia,
der GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und muss die Einnahmen in seiner eigenen EA-Rechung verarbeiten.
Er muss ebenfalls die UST aus den vereinnahmten Entgelten an sein FA abführen - entweder monatlich oder vierteljährlich.
Zu1) Was ist eine Buha?
Die GmbH hat bereits einen Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten des KFZ - warum sollte sie nochmals einen VorSt-Abzug aus dem Sachbezug haben?
3) Der Sachbezug wird am Lohnkonto korrekt mit dem Bruttobetrag ausgewiesen.
mfg. Manfred
der GF hat Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und muss die Einnahmen in seiner eigenen EA-Rechung verarbeiten.
Er muss ebenfalls die UST aus den vereinnahmten Entgelten an sein FA abführen - entweder monatlich oder vierteljährlich.
Zu1) Was ist eine Buha?
Die GmbH hat bereits einen Vorsteuerabzug aus den laufenden Kosten des KFZ - warum sollte sie nochmals einen VorSt-Abzug aus dem Sachbezug haben?
3) Der Sachbezug wird am Lohnkonto korrekt mit dem Bruttobetrag ausgewiesen.
mfg. Manfred