02.11.2023, 19:04
Ja, auf jeden Fall eine Storno-Rechnung erstellen, auf welcher Bezug zur stornierten Rechnung genommen wird:
Gemäß § 11 Abs.12 i.V. mit § 16 Abs.1 UStG ist die Honorarnote 12345 vom tt.mm.jjjj außer Kraft gesetzt.
LG
Gemäß § 11 Abs.12 i.V. mit § 16 Abs.1 UStG ist die Honorarnote 12345 vom tt.mm.jjjj außer Kraft gesetzt.
LG