09.11.2023, 20:45
Es gibt dazu keine eindeutige Antwort.
Die arbeitsrechtliche höchstgerichtliche Judikatur sieht in derartigen Zahlungen einen arbeitsrechtlichen Aufwandsersatz, während die sozialrechtliche zweitinstanzliche Judikatur dies als arbeitsrechtliches Entgelt sieht, woran sich bis zum heutigen Tage die KV-Träger für die Frage der Einbeziehung dieser Zahlung ins Wochengeld orientieren und dies bejahen.
Als aus meiner Sicht interessanteste Entscheidung sehe ich eine jener Entscheidungen an, die ich vor rund 25 Jahren kommentieren durfte (siehe nachstehender Link):
RIS Dokument (bka.gv.at)
Bei dieser Entscheidung, ging es darum, ob eine (zugegebenermaßen) kollektivvertragliche FAhrtkostenvergütung im Entgeltsausfallsprinzip berücksichtigt werden muss (Krankenstand, Urlaub etc.). Dies wurde vom Höchstgericht verneint, weil es sich um kein arbeitsrechtliches Entgelt handelt. Mit dieser Begründung hätte ich auch die Einbeziehung in die Abfertigung ALT eher verneint.
Die arbeitsrechtliche höchstgerichtliche Judikatur sieht in derartigen Zahlungen einen arbeitsrechtlichen Aufwandsersatz, während die sozialrechtliche zweitinstanzliche Judikatur dies als arbeitsrechtliches Entgelt sieht, woran sich bis zum heutigen Tage die KV-Träger für die Frage der Einbeziehung dieser Zahlung ins Wochengeld orientieren und dies bejahen.
Als aus meiner Sicht interessanteste Entscheidung sehe ich eine jener Entscheidungen an, die ich vor rund 25 Jahren kommentieren durfte (siehe nachstehender Link):
RIS Dokument (bka.gv.at)
Bei dieser Entscheidung, ging es darum, ob eine (zugegebenermaßen) kollektivvertragliche FAhrtkostenvergütung im Entgeltsausfallsprinzip berücksichtigt werden muss (Krankenstand, Urlaub etc.). Dies wurde vom Höchstgericht verneint, weil es sich um kein arbeitsrechtliches Entgelt handelt. Mit dieser Begründung hätte ich auch die Einbeziehung in die Abfertigung ALT eher verneint.