03.09.2019, 17:43
Die Frage betreffend KV-Zugehörigkeit hängt einzig und alleine an der Fachgruppenzugehörigkeit des Arbeitgebers.
Wenn zB. ein Industriebetrieb aus der Metallindustrie für die Betriebskantine einen Koch beschäftigt, so muss dieser Koch nach dem KV der Metallindustrie eingestuft, behandelt und auch entlohnt werden. Der KV Gastgewerbe spielt hier überhaupt keine Rolle.
Genauso verhält es sich in Ihrem Fall.
Mehr kann ich naturgemäß dann auch zu Ihrer Frage vorerst leider nicht beitragen.
Wenn zB. ein Industriebetrieb aus der Metallindustrie für die Betriebskantine einen Koch beschäftigt, so muss dieser Koch nach dem KV der Metallindustrie eingestuft, behandelt und auch entlohnt werden. Der KV Gastgewerbe spielt hier überhaupt keine Rolle.
Genauso verhält es sich in Ihrem Fall.
Mehr kann ich naturgemäß dann auch zu Ihrer Frage vorerst leider nicht beitragen.