Hallo,
2018 habe ich als Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschritten. Weil ich das verpennt habe, verfüge ich erst seit Juli 2019 über eine UID-Nummer. Bekomme ich die 19% deutsche Umsatzsteuer für die Erwerbe aus 2019 im Rahmen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens zurück, wenn ich 2019 kein Kleinunternehmer mehr bin?
Müsste der deutsche Lieferant die Rechnungen rückwirkend korrigieren? Er weigert sich.
Gruß, Klaus
2018 habe ich als Kleinunternehmer die Erwerbsschwelle überschritten. Weil ich das verpennt habe, verfüge ich erst seit Juli 2019 über eine UID-Nummer. Bekomme ich die 19% deutsche Umsatzsteuer für die Erwerbe aus 2019 im Rahmen des Vorsteuer-Erstattungsverfahrens zurück, wenn ich 2019 kein Kleinunternehmer mehr bin?
Müsste der deutsche Lieferant die Rechnungen rückwirkend korrigieren? Er weigert sich.
Gruß, Klaus