04.09.2019, 10:09
Sehr geehrter Herr Kurzböck,
nach längerer Diskussion hätte ich diesbezüglich doch noch eine Frage an Sie:
wie kann es sein, dass das Hausangestelltengesetz im§ 4a besagt, dass keine Dienstleistungen für Erwerbszwecke darunter fallen, die VERORDNUNG für den Mindestlohntarif diese jedoch wieder hineinnimmt? Widerspricht das nicht dem Stufenbau der Rechtsordnung?
Im Hausangestelltengesetz § (4) steht: Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten nicht für
a) Dienstverhältnisse von Dienstnehmern, die neben den im Abs. 1 angeführten Dienstleistungen regelmäßig, wenn auch geringfügig, Dienstleistungen für eine gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder sonstigen Erwerbszwecken dienende Tätigkeit des Dienstgebers leisten und ihr Dienstverhältnis auf Grund dieser Dienstleistung bereits durch ein arbeitsrechtliches Sondergesetz geregelt ist;
So wie ich das verstehe, würde das ja bedeuten, dass zum Beispiel auch jeder Vermieter, der eine Putzfrau einstellt, diese nach dem Mindestlohntarif zu entlohnen hätte.
Vielen Dank für Ihre Antwort! Lg Claudia
nach längerer Diskussion hätte ich diesbezüglich doch noch eine Frage an Sie:
wie kann es sein, dass das Hausangestelltengesetz im§ 4a besagt, dass keine Dienstleistungen für Erwerbszwecke darunter fallen, die VERORDNUNG für den Mindestlohntarif diese jedoch wieder hineinnimmt? Widerspricht das nicht dem Stufenbau der Rechtsordnung?
Im Hausangestelltengesetz § (4) steht: Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten nicht für
a) Dienstverhältnisse von Dienstnehmern, die neben den im Abs. 1 angeführten Dienstleistungen regelmäßig, wenn auch geringfügig, Dienstleistungen für eine gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder sonstigen Erwerbszwecken dienende Tätigkeit des Dienstgebers leisten und ihr Dienstverhältnis auf Grund dieser Dienstleistung bereits durch ein arbeitsrechtliches Sondergesetz geregelt ist;
So wie ich das verstehe, würde das ja bedeuten, dass zum Beispiel auch jeder Vermieter, der eine Putzfrau einstellt, diese nach dem Mindestlohntarif zu entlohnen hätte.
Vielen Dank für Ihre Antwort! Lg Claudia