04.09.2019, 12:48
Hallo,
das hängt davon ab, ob die Provision dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen ist (§ 22 UStG). Falls nicht, sind 20% zu verrechnen und voll abzuführen.
Welche Leistung liegt der Provision zugrunde?
Viele Grüße
das hängt davon ab, ob die Provision dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen ist (§ 22 UStG). Falls nicht, sind 20% zu verrechnen und voll abzuführen.
Welche Leistung liegt der Provision zugrunde?
Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegenberatung, Rechtsmittel, Gutachten
Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen. Anfragen gern per E-Mail oder PN.
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