04.09.2019, 14:55
Hallo,
Wir haben 6 Mitarbeiter mit Home Office, Kommunalsteuer wird am Wohnort (=HO) gezahlt.
Verteilung Tätigkeit: ca. 25% Bürotätigkeit, der Rest Außendienst
Bei einer Neuanmeldung eines Kollegen in Salzburg wurde uns von der Stadt Salzburg jetzt mitgeteilt, dass die Kommunalsteuer in Wien (Betriebsstätte der Firma) zu entrichten ist, mit Verweis auf Randzahl 42 in diesem Dokument:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s3
Falls das so ist, stellt sich für uns die Frage: Wie sollen wir mit den restlichen Mitarbeitern vorgehen: Wenn Ummeldung, ist das rückwirkend notwendig? GPLA-Prüfung ist inkl. 2017 erfolgt.
Vielen Dank!
Wir haben 6 Mitarbeiter mit Home Office, Kommunalsteuer wird am Wohnort (=HO) gezahlt.
Verteilung Tätigkeit: ca. 25% Bürotätigkeit, der Rest Außendienst
Bei einer Neuanmeldung eines Kollegen in Salzburg wurde uns von der Stadt Salzburg jetzt mitgeteilt, dass die Kommunalsteuer in Wien (Betriebsstätte der Firma) zu entrichten ist, mit Verweis auf Randzahl 42 in diesem Dokument:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s3
Falls das so ist, stellt sich für uns die Frage: Wie sollen wir mit den restlichen Mitarbeitern vorgehen: Wenn Ummeldung, ist das rückwirkend notwendig? GPLA-Prüfung ist inkl. 2017 erfolgt.
Vielen Dank!