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Kommunalsteuer bei Home Office
#2
Es ist korrekt, dass in den Kommunalsteuer-Informationen des BMF diese Rechtsansicht vertreten wird.

Allerdings gab es vor kurzem für den Fall des grenzüberschreitenden Einsatzes von Arbeitnehmer/innen im Bereich von "Home-offices" eine EAS-Feststellung des BMF.

Wenn man sich diese in Ruhe ansieht, dann habe ich Zweifel, ob diese "Information" noch so aufrecht erhalten werden kann.

Mir ist bewusst, dass die Auskunft nicht zur Kommunalsteuer ergangen ist. Wenn man aber bedenkt, dass § 4 Abs. 1 KommStG auf feste örtliche Einrichtungen verweist und dabei auch die BAO einbezieht, wird man wohl kaum denselben Sachverhalt für unterschiedliche Steuern unterschiedlich beurteilen können. Ich sage dies auch ganz bewusst deshalb, weil meiner Ansicht nach auch schon bisher die BMF-Beurteilung auf ganz dünnen Beinen stand.

Mein Tipp: Sie sollten jetzt nicht empört die Stadt Salzburg kontaktieren. Ich habe viel mit den Salzburger Behörden zu tun. Die sind im Normalfall sehr kooperativ. Allerdings kann es sein, dass man diese BMF-Aussage, die ganz aktuell ist (und die ich auch in der nächsten Ausgabe meines Lohnverrechnungsmagazines WIKU-Personal aktuell - Ausgabe Nr. 16/2019 bringen werde), auf diese Auswirkung hin noch nicht überprüft hat.

Hinzu kommt, dass die BMF-KommSt-Informationen eher in großjährigen Intervallen aktualisiert werden.

Hier erhalten Sie den Link zu der EAS-Auskunft:

http://www.ars.at/forum/read.php?3,50962...#msg-50962
[/url]
Und hier ist der Link zu den Informationen betreffend meines LV-Magazines:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html
[url=http://wikutraining.at/seitenwiku/info_wiku_personalaktuell_premium.html]

Mein Tipp lautet: vergleichen Sie die Ausführungen in der EAS betreffend die Beschaffenheit des Home-office mit den Beschaffenheiten Ihrer Home-offices. Das wird mitentscheidend sein, ob Sie hier einen "Wechsel" vornehmen müssen oder nicht. Für die Praxis darf ich Ihnen mitteilen: wenn Sie feststellen, dass ein Wechsel erforderlich ist, weil die Ausführungen in der EAS von Ihren Einrichtungen erheblich abweichen (im Sinne einer Unterschreitung, was ich aber fast nicht glaube), dann würde ich dem Willen der Salzburger mal nachkommen, aber bei dieser Gelegenheit um eine kurze schriftliche Stellungnahme ersuchen, nicht dass in Anbetracht der klaren EAS-Aussagen hinterher die Begehrlichkeiten aus Salzburg kommen und man sich dann dort nicht mehr für frühere Aussagen zuständig fühlt oder diese gar in Abrede stellen möchte. Wenn aber Ihr Fall dem EAS-Fall entspricht, dann bleiben Sie standhaft und bleiben Sie "in Salzburg".

In den übrigen Fällen ist auch ein Vergleich erforderlich, nur würde ich mir da keinen Stress machen. Falls ein Wechsel erforderlich ist, würde ich diesen dann per nächstem Jahreswechsel vollziehen.
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Nachrichten in diesem Thema
Kommunalsteuer bei Home Office - von Anna_1160 - 04.09.2019, 14:55
RE: Kommunalsteuer bei Home Office - von Wilhelm Kurzböck - 04.09.2019, 16:18

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