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KV Anpassung AKÜ in die Metallindustrie
#4
Ja, wobei man eine "freiwillige Überzahlung" vom "Günstigkeitsvergleich" der beiden KV-Mindestansätze unterscheiden muss.

In ersterem Fall wird voraussichtlich ab 1.1.2024 ein Nachziehen notwendig sein, in zweiterem Fall praktisch eher nicht.

Das wird im AKÜ-Bereich leider manchmal "vermengt".
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RE: KV Anpassung AKÜ in die Metallindustrie - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 13.12.2023, 09:18

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