13.12.2023, 09:18
Ja, wobei man eine "freiwillige Überzahlung" vom "Günstigkeitsvergleich" der beiden KV-Mindestansätze unterscheiden muss.
In ersterem Fall wird voraussichtlich ab 1.1.2024 ein Nachziehen notwendig sein, in zweiterem Fall praktisch eher nicht.
Das wird im AKÜ-Bereich leider manchmal "vermengt".
In ersterem Fall wird voraussichtlich ab 1.1.2024 ein Nachziehen notwendig sein, in zweiterem Fall praktisch eher nicht.
Das wird im AKÜ-Bereich leider manchmal "vermengt".