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E/A-Re.: VSt bei 15-tägiger Zuordnungsregel => "Abgrenzung" nötig?
#1
Werte KollegInnen!

Wenn ein E/A-Rechner am 14.12.2023 ein halbes Jahr Büromiete im Voraus bezahlt, dann gehört der Mietaufwand netto in dieses Jahr 2023, ganz klar und unbestritten.
Was passiert aber mit der Vorsteuer, kann diese in die UVA Q4/2023 aufgenommen werden oder muss diese auch bei einem Einnahmen-/Ausgaben-Rechner "abgegrenzt" und erst im Jahr 2024 geltend gemacht werden?
Rechnungsdatum auf der Dauerrechnung des Vermieters = 1.1.2024 => USt bekommt das Finanzamt erst im Laufe 2024...

Bitte um Aufklärung wie mit der Vorsteuer korrekt umzugehen ist. Danke im Vorhinein!

Guten Rutsch, alles Gute 2024. Liebe Grüße, Michael W.
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E/A-Re.: VSt bei 15-tägiger Zuordnungsregel => "Abgrenzung" nötig? - von Wider - 30.12.2023, 00:41

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