26.12.2018, 09:38
Der Vorsteuerabzug für WP im Betriebsvermögen (Wertpapierdeckung für Aberftigung und Pension sowie Gewinnfreibetrag) steht jedenfalls zu.
Siehe auch UStR RZ 1992.
Die 10% Regel sehe ich hier nicht. Sie schaffen ja nicht ein Depot an und widmen 9% dem BV. Sie schaffen einzelne WP an, die sie meist zur Gänze dem BV widmen.
Ob das bei §5 Ermittlern im gewillkürten BV auch so ist, weiß ich leider auch nicht.
Siehe auch UStR RZ 1992.
Die 10% Regel sehe ich hier nicht. Sie schaffen ja nicht ein Depot an und widmen 9% dem BV. Sie schaffen einzelne WP an, die sie meist zur Gänze dem BV widmen.
Ob das bei §5 Ermittlern im gewillkürten BV auch so ist, weiß ich leider auch nicht.