Dieser "Privatanteil" gehört eigentlich in der LV berücksichtigt, weil dafür auch LNK anfallen. Ein PKW-Privatanteil fällt nur an, wenn bei einem wesentlich beteiligten GF (>25%) der Anteil der privaten Fahrten mittels Fahrtenbuch nachgewiesen wird. Ansonsten sind die entsprechenden Werte aus der Sachbezugs-VO zu verwenden. Die Erlöse sind als "Sonstige Erlöse" auszuweisen - Buchung wäre GF-Bezug (Kl. 7)/sonst. Erlöse (Kl. 4). Die GF-Vergütung + Privatanteil/Sachbezug sind die Einnahmen des GF in seiner persönlichen Gewinnermittlung. Die Erlösbuchung vermindert den gebuchten Aufwand des Fahrzeuges in der GmbH auf den betrieblichen Anteil. Wenn mit USt, dann ist die Basis dafür der GF-Bezug zuzüglich Privatanteil/Sachbezug.
Verbuchung Privatanteil Auto eines GmbH-GF
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Verbuchung Privatanteil Auto eines GmbH-GF - von Muck Manuela - 03.01.2024, 15:41
RE: Verbuchung Privatanteil Auto eines GmbH-GF - von Bague - 03.01.2024, 19:53
RE: Verbuchung Privatanteil Auto eines GmbH-GF - von ThG - 05.01.2024, 12:02
RE: Verbuchung Privatanteil Auto eines GmbH-GF - von Muck Manuela - 04.01.2024, 08:47
RE: Verbuchung Privatanteil Auto eines GmbH-GF - von Bague - 04.01.2024, 10:38
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