04.01.2024, 08:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.01.2024, 09:17 von Muck Manuela.)
Vielen Dank für die rasche und ausführliche Antwort.
Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage:
Werden zur Berechnung des Privatanteils die unternehmerrechtlichen Ausgaben (AFA+lfd.Kosten) oder der steuerliche Ansatz herangezogen (mit Berücksichtigun der Luxustangente)
In meinem Fall handelt es sich um einen Hybrid mit einem AW von €120.000.
Danke nochmals!
LG MM
Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage:
Werden zur Berechnung des Privatanteils die unternehmerrechtlichen Ausgaben (AFA+lfd.Kosten) oder der steuerliche Ansatz herangezogen (mit Berücksichtigun der Luxustangente)
In meinem Fall handelt es sich um einen Hybrid mit einem AW von €120.000.
Danke nochmals!
LG MM