10.01.2024, 21:15
Wenn der "Geschäftsführer" in Pension ist, ist er vermutl. kein GF mehr.
Daher kann es sich nur um eine Vergütung als Gesellschafter handeln, was eine Ausschüttung bedingt.
Daher kann es sich nur um eine Vergütung als Gesellschafter handeln, was eine Ausschüttung bedingt.