13.01.2024, 09:55
(10.01.2024, 21:15)Bague schrieb: Wenn der "Geschäftsführer" in Pension ist, ist er vermutl. kein GF mehr.
Daher kann es sich nur um eine Vergütung als Gesellschafter handeln, was eine Ausschüttung bedingt.
Lt. den Jahresberichten der Pensionsversicherungsträger, als auch der Statistik Austria gibt es derzeit in Österreich 19.000 Personen, welche bereits Alterspension und zusätzlich ein Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze beziehen. Davon üben 17.000 eine selbstständige Tätig aus.
Alterspension zu beziehen und gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu sein, schließen einander nicht aus.... Auch unselbstständige Erwerbstätige können in der Pension dazuverdienen.
LG