15.01.2024, 15:59
Bei einer fallweisen Beschäftigung wird es ja im Normalfall um eine sehr kurze Befristung gehen.
Daher wird die Entgeltsfortzahlung in aller Regel mit Ablauf dieser kurzen Befristung enden (und nicht darüber hinausgehen, weil wir ja keine Dienstgeberkündigung und auch keine einvernehmliche Auflösung haben).
Daher wird die Entgeltsfortzahlung in aller Regel mit Ablauf dieser kurzen Befristung enden (und nicht darüber hinausgehen, weil wir ja keine Dienstgeberkündigung und auch keine einvernehmliche Auflösung haben).