22.01.2024, 17:13
Ein DG will einen DN anstellen, der bereits seit einigen Jahren unentgeltlich bei ihm im Keller (Hauptwohnsitz) wohnt. Lt. DG <30 Qadratmeter.
Ich nehme an wir haben hier einen Sachbezug da die Wohnung aufgrund des Hauptwohnsitzes den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, oder?
Danke LG
Ich nehme an wir haben hier einen Sachbezug da die Wohnung aufgrund des Hauptwohnsitzes den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet, oder?
Danke LG