22.01.2024, 18:56
Das sehe ich eher nicht so.
Gerade hier wird sehr deutlich, dass die Wohnung ja nicht aus Anlass des Dienstverhältnisses gewährt wurde, daher sehe ich hier eher keine Sachbezugsansatznotwendigkeit.
Gerade hier wird sehr deutlich, dass die Wohnung ja nicht aus Anlass des Dienstverhältnisses gewährt wurde, daher sehe ich hier eher keine Sachbezugsansatznotwendigkeit.