24.01.2024, 09:28
Guten Morgen,
ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall (KV Gastro):
DN und DG einigen sich bei laufendem Krankenstand auf eine einvernehmliche Lösung im Jänner. Die Entgeltfortzahlung läuft noch bis in den Februar weiter, bis der aktuelle Anspruch erschöpft ist und auch eine Urlaubsersatzleistung muss am Ende noch ausbezahlt werden.
Während der Urlaubsersatzleistung besteht ja Sonderzahlungsanspruch (Wartefrist laut KV ist bereits erfüllt), so als wenn der Urlaub während des Dienstverhältnisses konsumiert worden wäre.
Aber wie ist das mit dem Zeitraum der Entgeltfortzahlung nach dem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsende - besteht für diesen ein Sonderzahlungsanspruch?
ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall (KV Gastro):
DN und DG einigen sich bei laufendem Krankenstand auf eine einvernehmliche Lösung im Jänner. Die Entgeltfortzahlung läuft noch bis in den Februar weiter, bis der aktuelle Anspruch erschöpft ist und auch eine Urlaubsersatzleistung muss am Ende noch ausbezahlt werden.
Während der Urlaubsersatzleistung besteht ja Sonderzahlungsanspruch (Wartefrist laut KV ist bereits erfüllt), so als wenn der Urlaub während des Dienstverhältnisses konsumiert worden wäre.
Aber wie ist das mit dem Zeitraum der Entgeltfortzahlung nach dem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsende - besteht für diesen ein Sonderzahlungsanspruch?