24.01.2024, 09:32
In diesem Fall sind die Sonderzahlungen anteilig über das Ende der Beschäftigung hinaus bis zu jenem Tag zu bemessen, bis zu dem auch das Krankenentgelt bezahlt wird.
Die UEL bemisst sich jedoch nur bis zum Ende der Beschäftigung.
Die UEL bemisst sich jedoch nur bis zum Ende der Beschäftigung.