09.09.2019, 07:55
Liebes Forum,
eine Person, welche sich bereits im Ruhestand befindet, erledigt für die Gemeinde diverse Arbeiten (vor Allem Mäharbeiten auf öffentlichen Plätzen). Diese Person verwendet nur eigene Maschinen und kann sich auch die Zeiten selber einteilen. Es wird dann nach Stunden abgerechnet.
Handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag?
Dank!
eine Person, welche sich bereits im Ruhestand befindet, erledigt für die Gemeinde diverse Arbeiten (vor Allem Mäharbeiten auf öffentlichen Plätzen). Diese Person verwendet nur eigene Maschinen und kann sich auch die Zeiten selber einteilen. Es wird dann nach Stunden abgerechnet.
Handelt es sich hierbei um einen Werkvertrag?
Dank!