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Sachbezug - Betriebliche Kinderbetreuung
#2
Man müsste sich den Sachverhalt in der Praxis wohl ein wenig eingehender ansehen.

Aber grundsätzlich wäre es möglich, hier die Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z 13 lit. b EStG 1988 zur Anwendung zu bringen, wenn die dort genannten übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bitte, für weitere Fragen nicht in den "News & wichtige Infos" posten, sondern eine "Etage weiter unten". Dort sind die Frage verortet. Danke für Ihr Verständnis!
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RE: Sachbezug - Betriebliche Kinderbetreuung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 25.01.2024, 14:27

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