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Schmutz-Erschwernis-und Gefahrenzulagen Rz 1129 LStR
#2
Entscheidend wird sein, welche konkreten Tätigkeiten tatsächlich zeitlich überwiegend ausgeübt wird.

Das Verhältnis "administrative Tätigkeiten" zu "infektionsgefährdete Tätigkeiten" wird da auch eine Rolle spielen.

Es gab dazu kürzlich ein BFG-Erkenntnis, das sich mit der Frage wieder intensiver auseinandergesetzt hat.

In der Ausgabe Nr. 3/2024 meines digitalen LV-Magazines WIKU Personal aktuell plane ich dazu einen Artikel (spätestens in der Ausgabe Nr. 4/2024).
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RE: Schmutz-Erschwernis-und Gefahrenzulagen Rz 1129 LStR - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.01.2024, 18:41

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