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Sachbezug für Vorführkraftfahrzeuge
#1
Folgender Fall:
Nach § 4Abs.6 Sachbezugsverordnung ist der Sachbezug bei einem Autohändler (= der Mitarbeiter nutzt einen Vorführwagen) wie folgt zu ermitteln: EK Händler +20% Zuschlag +20% UST= Basis für den Sachbezug (ohne NOVA) . Nun ist es aber so, dass der Autohändler keine 20% Händlerspanne hat, d.h. dass das Fahrzeug mit dem 20% Zuschlag über den Listenpreis bewertet werden würde. Ist das tatsächlich so? Oder könnte man hier den Listenpreis ansetzen? Vielen Dank.
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Sachbezug für Vorführkraftfahrzeuge - von Magreth - 09.09.2019, 12:11

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