09.09.2019, 15:26
Wenn Sie mit Ihrer Frage konkret meinen, dass Sie die Bewertung des Sachbezuges für DB/DZ/KommSt bzw. auch für ESt-Zwecke nach der "Fahrtenbuchmethode" durchführen, so ist es korrekt, dass Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte bzw. retour hier nicht zählen.