Sehr geehrte KollegInnen!
Eine (vom AMS geförderte) Arbeiterin wird gekündigt, Ende DV Mitte September 19 .
Bei der Endabrechnung stellt sich nun heraus, dass sie zuviel Urlaubsgeld erhalten hat (Fehler: Basis 4,33 WL statt 3 WL und keine Aliqotierung, obwohl Eintritt erst Ende Jänner 19).
Das UG wurde je zur Hälfte mit Lohn Juni bzw. Juli ausbezahlt.
Ist eine Korrektur des UG des Zeitraums Mitte Jänner bis 31.12. möglich oder muss man von "gutgläubigem Verbrauch" ausgehen?
Bitte um Eure Meinung dazu - danke!
LG Barbara
Eine (vom AMS geförderte) Arbeiterin wird gekündigt, Ende DV Mitte September 19 .
Bei der Endabrechnung stellt sich nun heraus, dass sie zuviel Urlaubsgeld erhalten hat (Fehler: Basis 4,33 WL statt 3 WL und keine Aliqotierung, obwohl Eintritt erst Ende Jänner 19).
Das UG wurde je zur Hälfte mit Lohn Juni bzw. Juli ausbezahlt.
Ist eine Korrektur des UG des Zeitraums Mitte Jänner bis 31.12. möglich oder muss man von "gutgläubigem Verbrauch" ausgehen?
Bitte um Eure Meinung dazu - danke!
LG Barbara