02.02.2024, 17:43
Wenn eine geringfügige Beschäftigung vereinbart wurde und lediglich die Art der Aliquotierung dazu führen würde, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten würde, so liegt dennoch Geringfügigkeit nach der Judikatur des VwGH vor.
Es ist gut, wenn ein Lohnprogramm diesbezüglich eine Kontrollfunktion ausübt, damit man nicht fahrlässigerweise etwas übersieht, aber das "Hochrechnen" wurde in den letzten 3 Jahren vom VwGH ein wenig aus dem Schussfeld genommen.
Es ist gut, wenn ein Lohnprogramm diesbezüglich eine Kontrollfunktion ausübt, damit man nicht fahrlässigerweise etwas übersieht, aber das "Hochrechnen" wurde in den letzten 3 Jahren vom VwGH ein wenig aus dem Schussfeld genommen.