10.09.2019, 17:23
Sonderzahlungen und alle damit verbundenen Fragen sind regelmäßig Angelegenheiten des Kollektivvertrages.
Das bedeutet, dass man anhand des Kollektivvertrages mal klären müsste, ob es dort eine Rückverrechenmöglichkeit eines zuviel erhaltenen Urlaubszuschusses gibt oder ob der KV es explizit verbietet.
Wenn er es nämlich zulässt, so müsste man einen Berechnungsfehler von damals im Grunde genommen nun auch bereinigen können.
Das bedeutet, dass man anhand des Kollektivvertrages mal klären müsste, ob es dort eine Rückverrechenmöglichkeit eines zuviel erhaltenen Urlaubszuschusses gibt oder ob der KV es explizit verbietet.
Wenn er es nämlich zulässt, so müsste man einen Berechnungsfehler von damals im Grunde genommen nun auch bereinigen können.